Ihre Kanzlei in Wörth
Rechtsanwälte
Schulz & Steininger

Carsten Schulz

Fachanwalt für Familienrecht;

weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Mietrecht

ausgeschieden am 31.12.2011

Heike Steininger

Fachanwältin für Arbeitsrecht;
Fachanwältin für Verkehrsrecht;

weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
allg. Vertragsrecht, Strafrecht

Familienrecht

Anrechnung des (hälftigen) Kindergeldes für das 1. bis 3. Kind von je 77,00 EUR

Gruppe Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen 0 - 5 Jahre 6 - 11 Jahre 12 - 17 Jahre
1 bis 1.300 199 - 7 = 192 241 - 0 = 241 284 - 0 = 284
2 1.300 - 1.500 213 - 21 = 192 258 - 9 = 249 304 - 0 = 304
3 1.500 - 1.700 227 - 35 = 192 275 - 26 = 249 324 - 17 = 307
4 1.700 - 1.900 241 - 49 = 192 292 - 43 = 249 344 - 37 = 307
5 1.900 - 2.100 255 - 63 = 192 309 - 60 = 249 364 - 57 = 307
6 2.100 - 2.300 269 - 77 = 192 326 - 77 = 249 384 - 77 = 307

Obige Tabelle entspricht der Anlage zu Teil A der Anmerkung der aktuellen Düsseldorfer Tabelle - Stand 01.07.2003 zur Kindergeldanrechnung.

Das hälftige Kindergeld in Höhe von 77,00 EUR wird für den Fall, dass der Unterhaltsberechtigte, also der die Kinder betreuende Elternteil, das Kindergeld erzielt vom Tabellenkindesunterhalt entsprechend obiger Tabelle abgezogen. Dies bedeutet in der Regel, dass für ein Kind von 0 bis 5 Jahre etwa 192,00 EUR Kindesunterhalt, für ein Kind von 6 bis 11 Jahre etwa 249,00 EUR Kindesunterhalt und für ein Kind von 12 bis 17 Jahre etwa 307,00 EUR monatlicher Kindesunterhalt zu zahlen ist.

Entscheidend hängt der Kindesunterhalt wie auch der Ehegattenunterhalt jedoch von jedem Einzelfall ab, so dass hier ohne juristische Beratung kaum eine vollständige Kindesunterhalts- bzw. Ehegattenunterhaltsberechnung vorgenommen werden kann. Verschiedene Punkte wie etwa Erwerbsobliegenheit des Ehegatten, Abzug von Verbindlichkeiten, Zahl der Unterhaltsberechtigten, Anrechnung von Sonderzuwendungen oder Abfindungen usw. sind bei einer Unterhaltsberechnung zu beachten.

Auch bereits gerichtlich oder vergleichsweise festgelegte Unterhaltsbeträge können unter gewissen Umständen jederzeit abgeändert werden.

Für weitere Beratung und gerichtliche Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Carsten Schulz als Fachanwalt für Familienrecht jederzeit zur Verfügung.