Honorar
Seit dem 01.07.2004 wurde die ehemalige Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) durch das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgelöst. Wie zuvor auch die BRAGO hängen die Gebühren des Rechtsanwalts vom Gegenstandswert ab. Selbstverständlich können wir Ihnen jederzeit nach Schilderung des Streites den vorläufigen Gegenstandswert errechnen und Ihnen noch vor der rechtlichen Beratung das Kostenrisiko bzw. die bei der Beratung oder Vertretung in Rechtsstreitigkeiten entstehenden Gebühren benennen.
In gewissen Bereichen, gerade auch bei außergerichtlicher Vertretung kann mit unserer Kanzlei auch eine Honorarvereinbarung, etwa als Pauschbetrag oder auf stundenweise Abrechnung geschlossen werden.
Wir sind bemüht, von der Erstberatung an über die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung unsere Mandanten jederzeit über die exakte Höhe der dabei anfallenden Gebühren zu unterrichten, damit auch auf dieser Seite unsere Mandantschaft vollstes Vertrauen in unsere Kanzlei genießen kann. Bitte fragen Sie bei Unklarheiten jederzeit bei uns nach, damit wir Ihnen Auskunft über die hier anfallenden Honorare geben können.

