Kanzleiprofil
Unsere Kanzlei betreut mit zivil- und strafrechtlichem Schwerpunkt mittelständige Unternehmen und Privatpersonen. Wir legen großen Wert auf umfassende, fachkundige und individuelle Beratung und Betreuung unserer Mandantschaft. Diese wird gewährleistet durch ständige Weiterbildung unserer Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsfachangestellten.
Unsere zivilrechtlich und strafrechtlich ausgerichtete Kanzlei besteht seit 1997. Wir sind eine Sozietät von zwei Rechtsanwälten. Unser Sekretariat besteht derzeit aus drei Personen. Die beiden Rechtsanwälte haben sich auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, so dass durch ständige Fortbildungen und Beobachtung der jeweils aktuellen Rechtssprechung qualitätsvolle Beratung und Vertretung in den einzelnen von uns vertretenen Rechtsgebieten jederzeit gewährleistet ist.
Herr Rechtsanwalt Carsten Schulz ist gleichzeitig Fachanwalt für Familienrecht und hat bereits an einem weiteren Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht teilgenommen. Gleichzeitig beschäftigt er sich in unserer Kanzlei mit Erbrecht, privatem Baurecht und Strafrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf dem Familienrecht, dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht und dem Erbrecht. Weitere Interessenschwerpunkte sind die Gebiete des privaten Baurechts und des Strafrechts.
Frau Rechtsanwältin Heike Steininger ist zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Verkehrsrecht. Ihre weiteren Tätigkeitsschwerpunkte liegen im allgemeinen Vertragsrecht und im Strafrecht. Weitere Interessenschwerpunkte bilden das Sozialrecht und das Gesellschaftsrecht
Fachübergreifende Problematiken, bzw. Schnittstellen zwischen den einzelnen Rechtsgebieten werden durch ständigen Austausch unserer Rechtsanwälte miteinander bearbeitet.

